Deutscher Spendenrat
1. Organisationsprofil
Der Deutsche Spendenrat e.V. ist ein 1993 gegründeter Dachverband spendensammelnder Organisationen mit Sitz in Berlin. Mitglieder des Deutschen Spendenrates e.V. sind private und kirchliche Träger, die sich für soziale Zwecke, humanitäre Hilfe, Tier-, Arten- und Naturschutz sowie im Bereich Kunst und Kultur engagieren. Die Mitglieder unterwerfen sich den im Jahr 2010 noch einmal verschärften Grundsätzen des Dt. Spendenrates und unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung, in der sie sich zu Transparenz verpflichten.
Der Deutsche Spendenrat setzt auf die freiwillige Selbstkontrolle seiner Mitglieder. Zur Erreichung größerer Transparenz und zur Gewährleistung einer erhöhten Sicherheit für die Spender verpflichten sich die Mitglieder über die Einhaltung des geltenden Rechts hinaus zur Beachtung der in der Selbstverpflichtung benannten Regeln. Inhalt dieser Selbstverpflichtung ist u. a. die Vermeidung von Werbung, die gegen die guten Sitten verstößt, und der Verkauf von Spendenadressen. Ferner ist festgelegt, dass ein standardisierter Jahresbericht vorzulegen ist. Diesen kann jeder Interessierte bei dem jeweiligen Mitglied erhalten. Bei Verstößen gegen die Selbstverpflichtungserklärung empfiehlt ein Schiedsausschuss Sanktionen, die bis zum Ausschluss des Mitglieds führen können.
2. Organisationsstruktur
Der Deutsche Spendenrat hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. 71 spendensammelnde Organisationen sind Mitglieder im Verein. Die Mitgliederversammlung überwacht die Tätigkeit des Vorstands. Die für den Deutschen Spendenrat tätigen Personen sind bis auf die Geschäftsführerein ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis tätig. Die geschäftsführende Rechtsanwältin Daniela Felser arbeitet auf Honorarbasis. Vorstandsvorsitzender des Spendenrates ist der Rechtsanwalt Wolfgang Stückemann. Die Vereinssatzung regelt die Aufgaben des Dt. Spendenrates.
3. Finanzierung
Art der Finanzierung
Der Deutsche Spendenrat finanziert sich ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge seiner Mitglieder.
Kosten der Dienstleistungen
Kosten fallen ausschließlich im Rahmen der Dienstleistungen für Mitglieder an. Begünstigungen Dritter sind nicht vorgesehen.
4. Interne Transparenz
Der Deutsche Spendenrat hält sich selbst an seine von ihm entwickelten Grundsätze und seine eigene Selbstverpflichtungserklärung. Der Dt. Spendenrat ist darüber hinaus sowohl Mit-Träger als auch Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Wie seine Mitglieder auch veröffentlicht der Deutsche Spendenrat selbst seine Satzung, seinen jährlichen Tätigkeitsbericht, seinen Jahresabschlussbericht sowie den Bericht der Organisationsorgane.
5. Transparenzverständnis
Durch die Veröffentlichung der Jahresberichte wird eine bessere Durchschaubarkeit des Spendenwesens, eine erhöhte Vergleichbarkeit der spendensammelnden Organisationen sowie eine größere Sicherheit für Spendende und andere Entscheidungsträger geschaffen.
Zur Überwachung der Einhaltung seiner Grundsätze und der Selbstverpflichtung durch seine Mitglieder hat der Spendenrat einen Schiedsausschuss berufen, der sich im Wesentlichen an den rechtlichen Grundlagen zu einem Schiedsverfahren nach den §§ 1025 ff. ZPO orientiert. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Schiedsausschusses sind überwiegend Personen, die in keiner der Mitgliedsorganisationen des Dt. Spendenrates tätig sind. Der Schiedsausschuss besteht aus 8 Personen, darunter drei Rechtsanwälte und ein Wirtschaftsprüfer. Der Schiedsausschuss kann bei Beschwerden gegen Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrates von jedermann und vom Vorstand angerufen werden und wird dann aktiv. Seine Arbeitsweise und seine Möglichkeiten sind in einer eigenen Schiedsausschussordnung festgelegt.
6. Vorteile für und Anforderungen an die Hilfsorganisationen
Mitglieder des Deutschen Spendenrates genießen aufgrund ihrer Mitgliedschaft und der damit verbundenen Einhaltung seiner Grundsätze und der Selbstverpflichtungserklärung ein erhöhtes Vertrauen bei Spendern, die davon ausgehen können, dass Mitglieder ethische Grundsätze einhalten, treuhänderisch mit Spenden umgehen, für Transparenz sorgen, ihre Finanzen offenlegen, unlautere Werbung unterlassen und vertrauensvoll mit Spenderadressen umgehen. Durch ihre Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat grenzen sich Mitglieder gegen sog. Schwarze Schafe ab.
7. Unsere Einschätzung
Der Deutsche Spendenrat gilt als seriöse Dachorganisation. Durch die Einhaltung der Grundsätze des Dt. Spendenrates und der Selbstverpflichtungserklärung sind Mitglieder auf hohe Standards verpflichtet. Durch die Verschärfung der Grundsätze im Jahr 2010 hat der Dt. Spendenrat die Standards noch einmal deutlich angehoben. Organisationen, die eine Mitgliedschaft beantragen, werden einer Überprüfung im Hinblick auf Satzung, Grundsätze und Selbstverpflichtung unterzogen. Eine regelmäßige und systematische Überwachung oder Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze und Selbstverpflichtung findet danach allerdings nicht mehr statt. Verstöße können nur geahndet werden, wenn sie dem Vorstand bzw. dem Schiedsausschuss z.K. gebracht werden. Vom Schiedsausschuss festgestellte Verstöße können zum Ausschluss eines Mitglieds führen. Wir halten die Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat für ein Gütemerkmal spendensammelnder Organisationen.

